top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Offerten, Lieferungen und Leistungen der Thöny Metall- und Montagebau GmbH. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme der Offerte,

  • Annahme per E-Mail,

  • mündliche Zusage

  • Leistung einer vereinbarten Anzahlung,

  • Oder durch Beginn der Arbeiten.

3. Offerten und Preise

Offerten basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Informationen.
Nicht ausdrücklich in der Offerte enthaltene Leistungen sind nicht geschuldet und werden als Mehrleistungen separat verrechnet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • bauliche Voraussetzungen gegeben sind,

  • Zugänge frei und nutzbar sind,

  • bauseitige Leistungen rechtzeitig erbracht werden.

Verzögerungen oder Mehrkosten infolge fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.

5. Termine und Ausführung

Liefer- und Ausführungstermine gelten als Richttermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Wetterbedingungen oder Drittleistungen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

6. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist:

  • Anzahlungen sind vor Projektbeginn fällig.

  • Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.

  • Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäss OR geltend gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Thöny Metall- und Montagebau GmbH.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR). Natürlicher Verschleiss, witterungsbedingte Einflüsse sowie unsachgemässe Nutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9. Haftung

Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Änderungen und Mehrkosten

Änderungen oder Zusatzwünsche nach Auftragserteilung können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen. Diese werden dem Auftraggeber vorgängig kommuniziert und separat verrechnet.

11. Montagetermine und Terminabsagen

Vereinbarte Montagetermine sind verbindlich. Eine Verschiebung oder Absage durch den Auftraggeber hat spätestens 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen.
Erfolgt die Absage oder Verschiebung später, ist die Thöny Metall- und Montagebau GmbH berechtigt, eine Umtriebsentschädigung von CHF 500.– für reservierte Montagekapazitäten und entstandenen organisatorischen Aufwand zu verrechnen.
Der Nachweis eines höheren oder tieferen Aufwands bleibt vorbehalten.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.Gerichtsstand ist der Sitz der Thöny Metall- und Montagebau GmbH.

bottom of page